AGB

Geltung

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten mit Auftragserteilung als vereinbart. Davon abweichende Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit.

Vertragsabschluss

Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung, einer Bestätigung der Bestellung per Fernkommunikationsmittel oder durch Lieferung binnen drei Wochen ab dem Datum des Zugangs der Bestellung. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 14-tägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen, sowie dem Verwendungszweck gemäß der von uns angegebenen Produktbeschreibung. Sämtliche Angaben wie Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen, Flugblättern oder Preislisten, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen nur der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen. Andere oder weitergehendere Eigenschaften bzw. Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck bedürfen unbedingt unserer ausdrücklichen Bestätigung.

Preis

Der Verkauf unserer Produkte erfolgt ausschließlich ab Firmensitz. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder mit uns schriftlich oder textlich vereinbart wurde, exklusive MwSt. zu verstehen und beinhalten keine Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge. Wir sind berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, sofern die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich nachträglich geändert haben oder berechtigterweise der Lieferant nachträglich und nachweislich seine Preise erhöht hat. Dies legen wir unserem Vertragspartner offen. Sofern dies zu einer Überschreitung des aus der bei der Bestellung gültigen Preisliste ersichtlichen Preises von mehr als 10% führt, sind sowohl wir, als auch unser Vertragspartner dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Daraus folgende und weitergehendere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

Lieferung

Teillieferungen sind zulässig. Sämtliche Aufträge werden unter Voraussetzung der Liefermöglichkeiten aufgenommen. Bei Sonderanfertigungen kann eine Über- bzw. Unterlieferung in der Höhe von 10% der Auftragsmenge erfolgen.

Mindestauftragswerte

Bei Bestellung mit einem Auftragswert unter € 50,00 wird ein Bearbeitungszuschlag in Höhe von € 8,00 in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt der Mindestpositionswert 10,00 €.

Kommissionsware

Kommissions- und Musterlieferungen werden nach 14 Tagen von uns in Rechnung gestellt. Rücksendungen haben franko, ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen.

Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, sofort netto zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzugs, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. An unbekannte Besteller erfolgt der Versand per Nachnahme zuzüglich Nachnahmegebühren oder Vorauskasse.

Vertragsrücktritt

Entspricht das gelieferte Produkt nicht Ihren Vorstellungen, so nehmen wir es innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Ware zurück, wobei Samstage nicht als Werktage gelten. Die fristgerechte Absendung der Ware ist ausreichend. Senden Sie die Ware frei Haus an folgende Adresse:

Hochegger Technik GmbH
Jaritzberg 27
8113 St. Bartholomä

Die vom Kunden geleistete Zahlung wird Zug um Zug zurückerstattet. Der Kunde ist ausdrücklich verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware
verbundenen Kosten und Versandspesen zu tragen. Die Firma Hochegger Technik für Industrie und Technik GesmbH ist ausdrücklich berechtigt, im Falle des Rücktrittes des Kunden vom zurückerstatteten Betrag die hier genannten Ansprüche abzuziehen und lediglich die Differenz zur Überweisung zu bringen. Beschädigte, benutzte oder abgenutzte Ware, individuell angefertigte Ware, Sonderanfertigungen oder bedruckte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die
Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten Schadensersatz in der Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von 10,90 € pro erfolgter Mahnung, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,70 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlungen von uns erbracht bzw. organisiert.

Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Ein Anspruch auf Lieferung bis spätestens zu dem genannten Termin besteht nicht. Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dieses nicht besonders erwähnt wird. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. In Lieferverzug geraten wir erst durch eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners unter Setzung einer angemessenen Frist. Erst nach Ablauf der Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Schadensansprüche geltend gemacht werden können.

Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt in allen Fällen Graz.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Zeitpunkt der Bezahlung und bis zum Ausgleich des gesamten Kundensaldos unser Eigentum, auch im verarbeiteten Zustand. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

Gewährleistung

Der Vertragspartner bzw. Empfänger der Ware verpflichtet sich, die Ware sofort bei Empfang auf Vollständigkeit und offensichtlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Unvollständigkeit bzw. offensichtliche Schäden sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich oder textlich zu reklamieren. Anderenfalls entfällt unsere Haftung. Der Vertragspartner bzw. Besteller hat bei offensichtlichen und fristgerecht gerügten Beanstandungen, sowie bei nicht offensichtlichen und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist angezeigten Mängeln zunächst ausschließlich die nachstehend geregelten Rechte. Diese Regelung lässt die Beweislastverteilung für das Vorliegen eines Mangels unberührt.
Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist.

Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn, die Änderung liegt allein in der vertragsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware. Die Gefahr, dass in diesen Fällen der nachträglichen Veränderung der Ware z.B. durch Bedruckung und/oder Bestickung etwaige Zertifizierung Ihre Geltung verliert, trägt der Käufer.

Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.

Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl eine Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrag gleichermaßen wie wir berechtigt. Schadensersatzansprüche und/oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, die Firma Hochegger Technik für Industrie und Technik GesmbH hat wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Der Vertragspartner ist nicht befugt, gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese vielmehr innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Wir sind dabei berechtigt, die erhobene Rüge vor Ort zu überprüfen. Für den Fall, dass diese zu Unrecht erhoben wurde, entfällt unsere Rücknahmeverpflichtung. Die Kosten für die Anreise sind zu erstatten. Stellt sich nach Rücknahme der Ware bei Prüfung durch uns heraus, dass die Mängelrüge nicht berechtigt ist, liefern wir die Ware zurück. Wir sind dabei berechtigt, vor der Rücklieferung Zahlung der uns entstandenen Transportkosten für die Rückholung und die Kosten der erneuten Lieferung zu verlangen. Für die Überprüfung und Bearbeitung der Mängelrüge können wir ein Entgelt von 10% des Nettowarenwertes, mindestens aber von € 25,00 geltend machen, wobei unserem Vertragspartner der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Vor Zahlungsausgleich sind wir zur Rücklieferung nicht verpflichtet. Unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung wird hierdurch nicht berührt.
Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners sind ausgeschlossen, wenn dieser nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge nachgekommen ist.

Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind.

Sandte der Vertragspartner die Ware entgegen diesen VL aufgrund einer Mängelrüge gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern. Ferner sind wir für den Fall der Annahme der Ware berechtigt, diese zu überprüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Mängelrüge ungerechtfertigt ist, sind wir berechtigt, neben den Kosten der Rücklieferung die Kosten der Überprüfung dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen und die Rücklieferung vom vorherigen Ausgleich dieser Rechnung – unbeschadet weitgehenderer Ansprüche – unsererseits geltend zu machen.

Datenspeicherung

Der Vertragspartner erklärt sich automatisch ausdrücklich einverstanden, dass seine Daten, soweit diese geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes (DSG) zulässig sind, EDV-mäßig erfassen, speichern und verarbeiten.

Stand

Dezember 2017

HERWE

Hautschutz

Hochwertige Schutz-, Reinigungs-, Pflege- und Hygieneprodukte für beruflich belastete Haut.
Die fortschrittliche Fertigungstechnik des deutschen Betriebs, sowie effiziente Logistikabläufe ermöglichen die hohe Qualität und Verfügbarkeit der Produkte.

Dräger

Betriebsbedarf

Deutsche Sicherheitstechnik-Produkte für Rettung, Bergbau und Industrie.
Globaler börsennotierter Konzern, der 1889 gegründet wurde und Verantwortung durch integres, faires, transparentes und nachhaltiges Handeln übernimmt.

PETZL

Absturzsicherung

High-End-Absturzsicherungen entwickelt mit Topathleten aus dem Bergsport.
Das Pionier-Unternehmen im Segment Absturzsicherung für Profis seit 1970 mit Sitz in Frankreich.

UVEX

Kopfschutz

Schutz-Innovationen von Kopf bis Fuß für Arbeit, Freizeit und Sport seit 1965.
Von Schutzbrillen über Helme bis zu Sicherheitsschuhen bietet das deutsche Unternehmen Produkte nach dem „made in uvex“-Qualitätssiegel als Versprechen an Kundschaft, Team und Umwelt.

TEGERA

Handschutz

Schutz-Handschuhe gegen Verletzungen mechanischer, chemischer oder temperaturbedingter Natur.
Bei dem schwedischen Familienunternehmen treffen höchste Qualität bei Produktentwicklung und
-design seit 1949 aufeinander.

Pfanner

Körperschutz

Nachhaltiger Körperschutz bei höchster Sicherheit und maximalem Tragekomfort aus Österreich.
Das von Anton Pfanner gegründete Unternehmen unterstützt und schützt dessen Kundschaft, indem es auf Qualität, Haltbarkeit und stetige Weiterentwicklung setzt.

MASCOT

Bekleidung

Tested-To-Work geprüfte, hochqualitative Arbeitsbekleidung und Sicherheitsschuhe.
Dänisches Unternehmen mit Standorten in 12 weiteren Ländern, deren Qualitätssicherung die Kontrolle von Methoden, Produkten und Zulieferern inkludiert.

Jalas

Fußschutz

Schuhe und Spezialanfertigungen aus Leder in höchster Qualität seit 1916.
Die Sicherheitsschuhe des schwedischen Familienunternehmens sind bekannt für Qualität und Tragekomfort (Sitz in Finnland).